Für einen Domainumzug
zu uns benötigen wir
den Auth-Code Ihrer Domain.
Ab 9. Dezember 2008 bieten die DENIC und ihre Mitglieder den Domaininhabern,
die ihren Provider wechseln wollen, ein neues Verfahren an. Es basiert auf der
Übermittlung eines Passworts, das in Anlehnung an internationale Gepflogenheiten
AuthInfo genannt wird. Diese AuthInfo ist nur für diesen speziellen Vorgang des
Providerwechsels vorgesehen und bezieht sich immer auf eine bestimmte Domain.
www.denic.de/faq-single
Er muss noch nicht zwingend eingesetzt werden,
dass entscheidet der einzelne Provider, was sich aber flächendeckend ausbreiten
wird.
Bei .org-,.info-,.biz-,.us-,.name- und .cn-Domains benötigen wir für die
Übernahme einen sog. Authorisierungs-Code (AUTH-CODE), den der derzeitige
Domaininhaber bei seinem derzeitigen Provider erfragen kann. Dieser Code
fungiert wie ein Passwort und ermächtigt uns die Domain zu übernehmen.
Im Fall einer Domainübernahme muss vor der Antragsstellung dem bisherigen
Provider eine schriftliche Kündigung für die Domain vorliegen.
Bitte loggen Sie sich in Ihren passwortgeschützten Kundenlogin Ihres alten
Providers ein
Nachdem Sie sich eingeloggt haben, erhalten Sie eine Auswahl verschiedener
Menüpunkte.
Dort finden Sie den Menüpunkt "Vertragsbetreung" oder die Möglichkeit
in Ihrem Konfigurationsmenü darüber zu entscheiden, ob eine Domain gesperrt
werden soll oder nicht. Sperre bedeutet, dass diese Domain nicht für einen
Providerwechsel freigegeben werden kann (Status "lock"). Somit kann vermieden
werden, dass Ihre Domain zu einem anderen Provider umgezogen wird, ohne dass Sie
dies wünschen.
Suchen Sie bei Ihrem alten Provider in der FAQ mit dem Stichwort: "Auth-Code"
! Nach Ihrer Bestellung sende wir Ihnen
die Einverständniserklärung
für den Providerwechsel zu.
Wichtiger Hinweis: Bei den Domain-Endungen .COM, .NET, .ORG, .INFO,
.BIZ und .NAME geht beim Start des Providerwechsel eine e-mail an den
Domaininhaber laut Whois, die er bestätigen muss, damit der Providerwechsel
gestartet wird.
Bei diesen Domain-Endungen ist daher das
Fax nur dann notwendig, wenn die im Whois hinterlegte e-mail-Adresse nicht
korrekt ist und der Kunde die e-mail nicht bestätigen kann.
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Zum 12. November 2004 tritt die sog. "Inter-Registrar Transfer Policy" (kurz
IRTP) in Kraft und regelt verbindlich den künftigen Ablauf bei Transfers (KK,
Providerwechsel) von generischen Top-Level-Domains (gTLDs).
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die neue
Transfer Policy zusammengefasst:
Betroffen sind alle über das PartnerGate verfügbaren gTLDs: .COM, .NET, .ORG,
.INFO, .BIZ und .NAME
- Künftig ist es vorgeschrieben, dass der Inhaber oder Admin-C einer Domain
vor der Einleitung eines Transfers seine Zustimmung erteilt.
- Es gibt zwei erlaubte Verfahren die Autorisierung für einen Transfer beim
Inhaber oder Admin-C einzuholen:
- Physikalisches Verfahren (Fax, Brief)
- Elektronisches Verfahren (e-mail)
- Für die automatisierte Abwicklung von Transfer-Aufträgen über unser System
wird ausschliesslich das elektronische Verfahren verwendet. Hierbei wird eine
e-mail an den im Whois eingetragenen Inhaber bzw. Admin-C versandt, welcher
seine Zustimmung zum Transfer in elektronischer Form erteilen kann.
- Hierzu hat ICANN ein einheitliches Dokument ("Form of Authorisation", kurz
FOA) für alle Registrare vorgesehen, welches künftig bei jedem Start eines
Transfers automatisch an den Domain-Inhaber bzw. Admin-C verschickt wird.
- Der sog. "Transfer Contact" (Inhaber oder Admin-C) muss binnen 2 Wochen
auf einen Link klicken, der ihn auf einen neutralen Webserver verweist. Dort
kann er seine Zustimmung zum KK-START geben oder den Transfer ablehnen. Ohne
diese Zustimmung darf der Transfer künftig nicht mehr durchgeführt werden.
Vorteil: hat der Transfer Contact dem Transfer zugestimmt, wird dieser
unverzüglich eingeleitet und der bisherige Provider bzw. Registrar wird
informiert. Er ist dann verpflichtet, den Transfer zu bestätigen sofern kein
legitimer Grund für eine Ablehnung nach den neuen Regelungen der ICANN vorliegt
(siehe weiter unten). Es ist daher zu erwarten, dass der Umzug von gTLDs künftig
reibungsloser vonstatten geht, da keine unbegründete Ablehnung mehr durch den
verwaltenden Provider erfolgen darf.
Unverändert bleibt: wenn für eine Domain der Status REGISTRAR-LOCK gesetzt ist
(siehe Whois), muss der Domaininhaber zunächst den REGISTRAR-LOCK durch seinen
bisherigen Provider aufheben lassen, bevor ein Transfer technisch gestartet
werden kann.
Wenn Sie unser Web-Interface nutzen, ändert sich für Sie technisch gesehen
nichts. Die Vorgaben von ICANN werden von unserem System eigenständig erfüllt.
Künftiger Ablauf eines Transfers (Zusammenfassung)
Der Ablauf eines Transfers sieht künftig wie folgt aus:
- Es wird ein Transfer-Auftrag (action-type "KK") an das Web-Interface oder
den e-mail-Robot übermittelt
- Das System generiert eine personalisierte e-mail und verschickt diese an
den Inhaber bzw. Admin-C der Domain um dessen Zustimmung abzufragen
- Dieser hat nun 14 Tage Zeit, den technischen Transfer auszulösen, indem er
den Anweisungen in der e-mail folgt und eine Link bestätigt
- Um sprachliche Probleme zu vermeiden, ist der Mail-Text sowohl in deutsch
als auch in englisch verfasst
- Sobald der Domain-Inhaber bzw. Admin-C auf den Link in der e-mail geklickt
hat und den Transfer dadurch bestätigt, wird dieser über den zuständigen
Registrar technisch ausgeführt.
Zulässige Gründe für eine Transfer-Ablehnung
Eine Ablehnung durch den bisherigen Provider ist nur mit einem der
nachfolgend aufgeführten und von ICANN als zulässig anerkannten Gründen möglich:
- Nachweis des Betrugversuches
- Laufendes UDRP-Verfahren
- Gerichtsentscheid der einen Transfer unterbindet
- Begründete Zweifel an der Identität des Inhabers/Admin-Cs
- Nichtbezahlung der betroffenen Domain
- Ablehnung durch den Domain-Inhaber (e-mail, Fax)
- Domain befindet sich in einem LOCK-Status
- Domain wurde vor weniger als 60 Tagen registriert
- Domain wurde vor weniger als 60 Tagen transferiert
Weitergehende Informationen
Die neue Transfer Policy sowie weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.icann.org/transfers/
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